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Erörterung der Erörterung

Gepostet in Allgemein von Freddy am 07. Mai 2009 Tags: , , , , , ,

75hkkuenskeHalle. In einer Einzelerörterung brachte die Stadt Halle ihre Anregungen zum Bau der A 33 nach dem Ende des öffentlichen Anhörungstermins bei den Planern zur Geltung. Vor allem beim Thema Lärmschutz hatte sie etliche Anregungen. Erste Einschätzungen, wie die Erfolgsaussichten dieser Forderungen sind, werden heute Abend ab 19 Uhr in der Sondersitzung des Rates der Stadt erläutert. Grundsätzlich fordert die Stadt Halle von den Autobahnplanern durchgängigen Lärmschutz auf der ganzen Trasse. Vorsichtshalber wurden aber bereits Gespräche mit der Planungsbehörde Straßen.NRW sowie dem Kreis Gütersloh geführt, dass Lärmschutzmaßnahmen auch auf eigene Rechnung durchgeführt werden könnten, wenn die Straßenplaner die Forderung ablehnen. Besonders wichtig ist dieser Punkt für die so genannte Dellbrüggesiedlung.

 

 

Da in den Konsensverhandlungen dieser Teil der Trasse nicht verändert wurde, bleibt es in weiten Teilen auch beim bisherigen Lärmschutzkonzept. Das besteht im Prinzip darin, dass die Autobahn weit genug entfernt von den Häusern errichtet wird, um die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Lärm einzuhalten. Im Abschnitt zwischen dem Schnatweg, wo die Autobahn für eine derzeit noch bestimmbare Zahl von Jahren enden wird, und der Kreisstraße ist in der Planung allerdings ein so genannter Immissionsschutzstreifen vorgesehen, der Raum genug für den Bau eines drei Meter hohen Erdwalls bietet. Interessant dürfte die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, die Straßen.NRW in ihrem Beschluss Vorgaben machen kann, vor allem in den Bereichen Arrode und Lönsweg sein. Denn die Autobahnplaner sehen in diesen Gebieten so genannte Außenwohnsiedlungsbereiche.

 

 

Damit genießen sie allerdings nur Schutzansprüche, die denen eines Mischgebietes, in dem Wohn- und Gewerbebauten nebeneinander liegen, entsprechen. Die Stadt Halle argumentiert demgegenüber, dass die beiden Kleinsiedlungen als »im Zusammenhang bebaute Gebiete nach § 34 des Baugesetzbuchs« einzustufen sind. Damit unterliegen sie den selben Schutzansprüchen wie reine Wohngebiete. Zumindest im Bereich der Arrode wird die Position der Stadt eindeutig vom Kreis Gütersloh als zuständige Bauordnungsbehörde unterstützt. Der Kreis hat dies auch in seiner schriftlichen Stellungnahme im Verfahren deutlich gemacht. Straßen.NRW hat laut Protokoll der Erörterung bereits deutlich gemacht, dass sie der Meinung von Kreis und Stadt folgen könnte.

 

 

Die Bewohner der Arrode hatten bereits im öffentlichen Erörterungstermin auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Sie befürchten nicht allein den Lärm der Autobahn, sondern auch durch die künftig wohl noch stärker belastete Westumgehung, die zusätzliche Aufgaben als direkter Autobahnzubringer erfüllen soll. Für den Bereich Lönsweg teilt der Kreis Gütersloh allerdings die Einschätzung der Straßenplaner, da frühere Baugenehmigungen mit genau dieser Einstufung erteilt worden sind. Allerdings sollte diese Einstufung noch einmal überprüft werden – vielleicht gibt es dazu heute Abend schon erste Erkenntnisse. Die Fäden in all diesen Fragen laufen bei Verfahrensleiter Jens Kronsbein zusammen, der heute ebenfalls im Schulzentrum erwartetet wird.  

 

 

Quelle: www.haller-kreisblatt.de

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