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Widmung Künsebecker Weg

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 16. Juni 2023

Beschluss / Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Straße „Künsebecker Weg“ wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der geltenden Fassung als GEMEINDESTRAßE dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die zu widmende Fläche ergibt sich aus der Anlage zu dieser Vorlage.

Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen zum Ausbau des Künsebecker Weges ist aufgefallen, dass dieser Straßenzug noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Die gilt es, nachzuholen. Dies bedarf eines Ratsbeschlusses und einer anschließenden öffentlichen Bekanntmachung.