Widmung der Hegelstrasse
Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 27. August 2024
Thema im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss
Beschluss / Beschlussvorschlag:
Die Hegelstraße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom
23. September 1995 in der geltenden Fassung als G E M E I N D E S T R A ß E dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sachverhalt:
Für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB ist es erforderlich, die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW vorzunehmen. Dies bedarf eines Ratsbeschlusses und einer anschließenden öffentlichen Bekanntmachung.
Die Hegelstraße steht zur Abrechnung an.