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Nach zehn Jahren soll der Bebauungsplan endlich be …

Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 02. November 2026

Bereits seit 2016 beschäftigt sich die Stadt Halle (Westf.) mit dem Bebauungsplan Nr. 74 „Hauptstraße“ in Künsebeck. Nun soll das umfangreiche Planungsverfahren nach rund zehn Jahren abgeschlossen werden. Am 10. November beschäftigt sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss mit dem Thema, bevor der Rat am 9. Dezember endgültig entscheiden soll.

Ziel des neuen Bebauungsplans ist es, klare Regeln für die vorhandene Bebauung und mögliche zukünftige Bauvorhaben zu schaffen. Dabei geht es insbesondere darum, wie dicht im Bereich der Hauptstraße gebaut werden darf und welche Möglichkeiten für zusätzliche Wohngebäude bestehen.

Ein besonderes Problem sind die privaten Zufahrtswege hinter den bestehenden Häusern. Viele dieser Wege sind lediglich drei Meter breit und gehören teilweise bis zu 15 verschiedenen Grundstückseigentümern. Schon heute kann das bei Bauvorhaben zu Schwierigkeiten führen, etwa wenn Feuerwehrzufahrten sichergestellt oder notwendige Rechte zur Nutzung der Wege vereinbart werden müssen.

Der Kreis Gütersloh hat deshalb wiederholt Bedenken geäußert. Auch die Stadt Halle räumt ein, dass man die damalige Erschließung heute in dieser Form nicht mehr planen würde.

Um zusätzliche Verkehrsprobleme zu vermeiden, sollen in bestimmten rückwärtigen Wohnbereichen künftig maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude zulässig sein. Damit möchte die Stadt verhindern, dass auf den ohnehin schwer zugänglichen Grundstücken zu viele zusätzliche Wohnungen entstehen. Für neue Garagen und Carports sollen außerdem möglichst Abstände von mindestens fünf Metern zu den Zufahrtswegen eingehalten werden.

Eine grundlegende Verbreiterung der privaten Wege ist allerdings nicht vorgesehen. Die Stadt hält dies angesichts der Eigentumsverhältnisse und möglicher Konflikte mit den Anliegern für kaum umsetzbar.

Eine positive Entwicklung gibt es beim Thema Verkehrslärm. Während die ehemalige B 68 früher für erhebliche Lärmbelastungen sorgte, hat sich die Situation durch die Umwidmung der Brackweder Straße zur Kreisstraße 26 deutlich verbessert.

Ein Schallgutachten bestätigt, dass heute geringere Anforderungen an den Lärmschutz ausreichen. Diese Erkenntnisse werden im neuen Bebauungsplan berücksichtigt und sollen für mehr Klarheit bei zukünftigen Bauvorhaben sorgen.

Auch der Naturschutz spielt eine Rolle. Die bestehenden Gehölzstrukturen entlang des Künsebecker Baches sollen erhalten bleiben. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW begrüßt diese Planung ausdrücklich und hat keine Einwände gegen den Bebauungsplan erhoben.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Beteiligung Anfang 2026 gingen keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch von den beteiligten Behörden gab es keine grundlegenden Einwände gegen die Planung.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Verfahren nun abzuschließen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Ganz verschwinden werden die Schwierigkeiten damit allerdings nicht. Gerade bei zukünftigen Bauvorhaben auf rückwärtigen Grundstücken könnte die Sicherung der Zufahrten weiterhin zur Herausforderung werden. Die Stadt hat angekündigt, Bauwillige bei entsprechenden Fragen zu beraten und nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Ob der neue Bebauungsplan nach zehn Jahren tatsächlich alle offenen Fragen klärt, bleibt abzuwarten. Immerhin soll mit dem Beschluss endlich eine verbindliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung an der Hauptstraße geschaffen werden.