Mehr Möglichkeiten für Industrie frei halten
Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 28. September 2023

Der Rat der Stadt Halle Westafeln beschloss Gestern am 27.09.2023 mit einer großen Mehrheit eine Stellungnahme zum Regionalplan 2030.
Für Künsebeck bedeutet dies einen Suchraum mehr für Industrie- und Gewerbeflächen wird gewünscht.
Kartenmaterial und Infos hier klicken! / Entwurf 2018 und Stellungnahme der IGKB aus 2021.
Hier findet ihr die Stellungnahme der Verwaltung / Stadt Halle Westfalen:
A.3.3 GIB-Entwicklungen (ID: 5408)
Die Stellungnahme aus dem Jahr 2021 zum Entwurf 2020 wird beibehalten, da den Anregun-
gen auch nicht teilweise entsprochen worden ist.
Im Regionalplan-Entwurf 2023 sind als GIB-Entwicklungen weiterhin die beiden Teilflächen
nördlich der Straße Kreisheide (K 30) und westlich Künsebecker Weg bzw. beidseits der Ta-
tenhausener Straße (K 25) aufgenommen worden. Diese unterschiedlich zu bewertenden Teil-
flächen sind in den Prüfbögen in der Anlage zum Umweltbericht leider zusammengefasst wor-
den und umfassen danach 72,5 ha (Fläche GT_HAL_GIB_002).
Der südliche Abschnitt umfasst i. W. Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 56 für das interkom-
munale Gewerbegebiet „Ravenna-Park“, die zu einem erheblichen Teil bereits bebaut oder als
notwendige Gliederung in Richtung Ortslage Künsebeck als Grünflächen und als Flächen für
die Landwirtschaft festgesetzt worden sind. Der nördliche Abschnitt umfasst in erheblichem
Umfang Streubebauung und vorhandene kleine Gewerbebetriebe westlich Künsebecker Weg
sowie im Bereich südlich Kreisstraße bzw. beidseits der Tatenhausener Straße. Somit stellen
die in den Prüfbögen vorgenommene Abgrenzung und die angegebene Flächenkulisse von
72,5 ha den tatsächlich nur deutlich geringeren Planungsspielraum völlig unzutreffend dar. Die
in der Synopse unter der ID: 5408 dargelegte Einbeziehung der Gewerbeflächenkontingente
und der GIB-Standorte in das Monitoring wird daher ausdrücklich begrüßt!
A.3.3.1 Teilfläche A.2 gemäß Regionalplan-Entwurf 2023 nördlich der Straße Kreisheide
(K 30) (ID: 5409)
Diese GIB-Erweiterung entspricht i. W. der beantragten Fläche und der bisherigen Darstellung
auch schon Im Entwurf 2020.
A.3.3.2 Teilflächen aus B.1 und B.2 westlich Künsebecker Weg bzw. beidseits der Ta-
tenhausener Straße (K 25) (ID: 5410, ID: 5411)
Die Stellungnahme aus dem Jahr 2021 zum Entwurf 2020 wird beibehalten, da den Anregun-
gen nicht entsprochen worden ist. Gemäß Beschlusslage des Rats im Jahr 2021 zu den vor-
bereitenden Flächenkonzepten wurden für eine Realisierung in der 2. Hälfte der vorgesehenen
Geltungsdauer des neuen Regionalplans die im Konzept mit A.2 und B.2 bezeichneten Flä-
chen als GIB-Darstellung beantragt. Die genaue Abgrenzung der Flächen und die angemes-
sene Gliederung durch den Künsebecker Bach sind in den späteren Beuleitplanverfahren ab-
zustimmen.
Die im Regionalplan-Entwurf 2023 aufgenommene GIB-Fläche umfasst Streubebauung und
vorhandene kleine Gewerbebetriebe und erreicht grob eine Größenordnung von ca. 33 ha.
Der Randbereich am Künsebecker Weg mit einer Größe von ca. 10–15 ha ist für eine mittel-
bis langfristige Entwicklung mit stadtbezogenen kleineren und mittleren Gewerbebetrieben ge-
eignet, eine idealtypische größere GIB-Entwicklung wird hier in der Randlage nicht gesehen.
Damit verbleibt nur ein kleiner GIB-Ansatz beidseits der Tatenhausener Straße, der nach Auf-
gabe der Streubebauung ggf. als GIB entwickelt werden kann. Ein größerer GIB-Ansatz oder
eine interkommunale Planung sind so hier nicht möglich. Die Stadt Halle (Westf.) verfügt damit
auch nicht über ggf. nutzbare Entwicklungsalternativen für Wirtschaftsflächen.
Daher wird nochmals gemäß der o. g. Beschlusslage des Rats beantragt, die Fläche B.2 ge-
mäß Gewerbe- und Industrieflächenkonzept als langfristige Entwicklungsperspektive in den
Regionalplan mit aufzunehmen. Der Bereich wird im Norden durch die Tatenhausener Straße
(K 25), im Süden durch die A 33 und im Osten bzw. Südosten durch den Künsebecker Bach
begrenzt. Im Westen schließt der bestehende Entsorgungsstützpunkt an das Untersuchungs-
gebiet an, das insgesamt rund 44 ha brutto umfasst. Westlich der Pappelstraße Richtung Ent-
sorgungsstützpunkt ist nur wenig Streubebauung an der K 25 vorhanden, zudem bereits teil-
weise mit Gewerbenutzung. Freizuhalten wäre der tiefer liegende Bereich um den Künsebe-
cker Bach, ähnlich wie die Grünachse mit Grabenzug im Bereich Ravenna-Park.
Der Bereich B.2 ist für das Planungsziel großflächiger GIB als Fortsetzung des GIB Ravenna-
Park geeignet, der Künsebecker Bach ist hierbei in einen Grünzug einzubinden.A.3.1.7/A.3.1.8 Flächen K1 „Turnerstraße Nord“ und K2 „Suchraum Künsebeck Süd“
(ID: 4312 und ID: 4313):
Die Flächenrücknahme im Bereich des südlichen Bereichs K2 zugunsten der Fläche H1 in der
südlichen Kernstadt im Bereich Maschweg/Wiesenstraße wird ausdrücklich begrüßt.