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Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 08. Februar 2022

Beschlussvorschlag:
Eine
Flüchtlingsunterkunft soll -wie in der Vorlage beschrieben- auf dem städtischen
Grundstück
Gemarkung Künsebeck Flur 1 Flurstück 934 schnellstmöglich errichtet werden.
Hierfür
werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 1,78 Mio bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt
aus liquiden Mitteln.


Sachverhalt:

1.
Situation im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und der Obdachlosenunterbringung
In
den städt. Unterkünften leben z. Zt. 197 Personen, davon 44 Frauen und 80 Kinder. Bei einer
Gesamtbelegung
wären maximal 64 Plätze in den Unterkünften frei.
Von
den 197 Personen sind 34 Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und 163 Personen
als
ausländische Flüchtlinge untergebracht.
Durch
die verringerten Zuweisungszahlen insbesondere in den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurde
versucht,
den Bestand an Flüchtlingsunterkünften abzubauen. So wurde z.B. die Unterkunft an der
Wasserwerkstraße
für die von vornherein angedachte Nachnutzung als Sportlerheim aufgegeben,
Notunterkünfte
wie im ehemaligen Möbelhaus Wolf werden für das ComeIn und die Kreativwerkstatt
genutzt
und angemietete Wohnungen wurden für Privatmietverhältnisse zwischen Vermieter und
geflüchteten
Personen mit Bleibeperspektive abgegeben. So leben mittlerweile 375 ausländische
Flüchtlinge
in privat angemieteten Wohnungen, überwiegend im Bestand der
Kreiswohnstättengenossenschaft.

Seit
Oktober 2021 werden der Stadt Halle (Westf.) wieder vermehrt Flüchtlinge zur Unterbringung
zugewiesen.
Seit Oktober waren das 33 Personen, in ganz 2021 45 Personen. Aktuell erfolgt jetzt
auch
der Zulauf afghanischer Ortskräfte der Bundeswehr und ihrer Angehörigen. Davon konnte im
Dezember
eine Familie erfreulicherweise direkt in eine Wohnung verbracht werden, eine weitere
Familie
wird wohl bis zur Jahresmitte in eine KWG-Wohnung vermittelt werden können. Bereits
angekündigte
Einzelpersonen stehen noch aus. Eine Rücksprache mit der Bezirksregierung.
Arnsberg
ergab, dass in naher Zukunft mit weiteren afghanischen Ortskräften zu rechnen sei.
Insbesondere
die großen Städte im Rheinland hätten diesbezüglich ihre Aufnahmequoten bereits
erfüllt,
weshalb nun verstärkt in die ländlichen Regionen verteilt werde.

Seit dem Jahresbeginn 2022 sind insg. bereits 13 Personen zugewiesen worden.
Nach
der letzten Statistik des Landes über die Verteilung der ausländischen Flüchtlinge zum
30.01.2022
hat die Stadt Halle (Westf.) hinsichtlich der Verteilung nach dem FlüAG eine
Aufnahmeschuld
von 10 Personen und hinsichtlich der Verteilung nach § 12a AufentG eine
Aufnahmeschuld
von 58 Personen. Insgesamt müssten nach derzeitigem Stand also noch 68
Personen
aufgenommen werden, um die Aufnahmequote zu erfüllen. Auffallend ist, dass die
Aufnahmeverpflichtung
seit der letzten Statistik vom 16.01.2022 zur neuen Statistik zum 30.01.2022
beim
FlüAG von 2 auf 10 und beim AufenthG von 53 auf 58 gestiegen ist. Wie diese Steigerung
zeigt,
sind diese Zahlen kurzfristige Momentaufnahmen. Diese Zahlen verändern sich fortlaufend, je
nachdem,
wie viele Personen die anderen Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen.
Es
zeigt sich deutlich, dass sich die Zuweisungszahlen erhöhen. Geht man nur von der derzeitigen
Aufnahmeverpflichtung
von 68 Personen aus, könnte man mit den derzeitigen Kapazitäten von 64
freien
Plätzen dieser Aufnahmeverpflichtung nicht nachkommen. Hinzu kommt, dass aufgrund von
psychischen
Erkrankungen, Sonderfällen usw. in mehreren Fällen Einzelbelegungen von Zimmern
erforderlich
sind, sodass eine tatsächliche Belegung nicht mit 64 Personen möglich ist.
Auch
bei der Unterbringung von Obdachlosen ist weiterhin keine Entspannung in Sicht. Neben den
dauerhaft
untergebrachten alkoholkranken Männern müssen immer wieder Einzelpersonen aus
dem
europäischen Ausland, die zuvor in Arbeitnehmerunterkünften untergekommen waren,
untergebracht
werden. Die seitens der Stadtverwaltung angestrebte freiwillige Rückkehr ins
Heimatland
mit von der Stadt Halle (Westf.) erbrachten Reisekosten lässt sich leider nur selten
umsetzen.

2.
Überlegungen zur Schaffung von weiteren Unterbringungskapazitäten
Derzeit
wird geprüft, ob eine Umnutzung der alten Umkleiden an den alten Sportplätzen Masch
möglich
ist. Weiterhin wird geprüft, ob die schon genutzten Gebäude wieder als Unterkunft
ertüchtig
werden können. Hierzu werden noch Gespräche mit den Nutzern geführt. Außerdem wird
die
Vermittlung von Personen mit guter Bleibeperspektive in privaten Wohnraum weiterhin mit
hoher
Priorität verfolgt. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist dies jedoch nicht
einfach.

Die
genannten Unterbringungsorte stellen jedoch keine perspektivisch dauerhafte
Unterbringungsmöglichkeit
dar. Insofern wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die
damaligen
Planungen für die Errichtung eines Gebäudes an der Straße „Heidekamp“ wieder
aufzugreifen
und ein solches Gebäude auf dem städtischen Grundstück im Eckbereich Große
Heide/Gartnischer
Weg (Gemarkung Künsebeck Flur 1 Flurstück 934) zu errichten.
Die
Planung für dieses Gebäude war schon sehr weit fortgeschritten, es lag bereits eine
Baugenehmigung
vor und es ist auch schon eine Prüfstatik erstellt worden. Ein solches Gebäude
könnte
somit relativ schnell erstellt werden.
Pläne
für dieses Gebäude sind als Anlage beigefügt.
Nach
dieser Planung war vorgesehen, das Gebäude zunächst als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen
und
bei Bedarf zum Mehrfamilienhaus umzubauen. Es könnten demnach in 11 Wohneinheiten
max.
4 Personen, also insgesamt 44 Personen untergebracht werden, nach Umbau zu
Wohnungen
wären diese für 2 Personen ausgelegt.
Im
Jahr 2016 ist von Baukosten in Höhe von 1.357.500 ausgegangen worden. Unter
Berücksichtigung
von zwischenzeitlichen Kostensteigerungen werden die heutigen
Erstellungskosten
auf 1.778.325 geschätzt.

Haushaltsmittel sind nicht vorhanden, so dass die Mittel für einen Neubau außerplanmäßig
bereitgestellt
werden müssten.