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Ausbau Künsebecker Weg

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 10. April 2023

Beschluss / Beschlussvorschlag:
1.
Dem Ausbau des Künsebecker Weges von der Kantstr. bis hinter die
Helmholtzstraße (einschließlich hinter Flurstück 763) wird gemäß der vorgestellten
Planung zugestimmt.

2.
Das entsprechende Bauprogramm ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
3.
Über unwesentliche Änderungen der Ausbauplanung im Rahmen der Ausführung
entscheidet der Bürgermeister.

4.
Der Radweg ist zu beleuchten. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Art der
Beleuchtung (z.B. Leuchtenkopf und Höhe) und die Standorte der
Beleuchtungsmasten in Abstimmung mit der TWO festzulegen.

5.
Die Maßnahme ist umzusetzen, soweit Haushaltsmittel bereitgestellt werden.


Sachverhalt:

Der Ausbauabschnitt wurde dem BVA am 16.08.22 (DS Nr 112/2022) vorgestellt. Eine
Anliegerinformationsveranstaltung fand am 8.12.22 statt.

Um den Anliegern eine möglichst uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zu bieten soll
abschnittsweise gebaut werden. Die Firma Baxter erlaubt hierzu freundlicherweise die Nutzung
des Firmenparkplatzes als Zufahrtsmöglichkeit der Siedlung.

Die Querschnittsvergrößerung der Straße entwickelt sich nur in die südwestliche Richtung.
Hierdurch bleibt der Baumbestand größtenteils erhalten.

In der Anliegerversammlung wird bedauert, dass im Bereich der Helmholtzstraße der Radweg
aufgrund des geringen Gesamtquerschnittes nicht verbreitert wird.

Als Vorabmaßnahme wird die TWO Versorgungsleitungen erneuern.

In dem Bauprogramm ist auch die beidseitige Bushaltestelle Helmholtzstr. inbegriffen. Die Kosten
von ca. 105.000€ sind in der Gesamtsumme beinhaltet. Für die Haltestelle ist bereits ein
Förderantrag gestellt worden. Es wird mit einer Förderung von 80-90% gerechnet.

Für die Bushaltestelle muss ein Baum entfernt werden. (Siehe Lageplan)
Es soll eine Beleuchtung des Radweges zwischen Kantstr. und Helmholzstr. gebaut werden. Damit
ist der Radweg durchgehend vom KVP Tatenhausener Str. bis zum KVP Neulehenstr. beleuchtet.
Die einzelnen ackerseitigen Peitschenleuchten außerhalb des Knotenpunktes sollen zurückgebaut
werden. Die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von ca. 50.000€ sind in der Gesamtsumme
enthalten.


Die technische Ausführung der Beleuchtung stand zum Zeitpunkt der Anliegerversammlung nicht
fest. Daher wird die Verwaltung die Anlieger hierüber schriftlich informieren.

Für die Maßnahme sind grundsätzlich Erschließungsbeiträge zu erheben. Aufgrund einer
gesetzlichen Änderung ist derzeit eine Erhebung der Erschließungsbeiträge jedoch nicht möglich.
Da es Bestrebungen gibt, das umstrittene Gesetz zu ändern, könnte dadurch eine Beitragserhebung
wieder möglich sein. Die Anlieger wurden über die möglichen Erschließungsbeiträge in der
Anliegerversammlung informiert.


Mit der Umsetzung wird in 2024 gerechnet.