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Amshausener Weg/ Widmung einer Straße

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 29. Oktober 2019

Widmung einer Straße hier: Amshausener Weg (vonKiefernweg bisAscheloher Weg)Sachverhalt:Für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB ist es erforderlich, die Widmung nach dem Straßen-und Wegegesetz NRW vorzunehmen. Dies bedarf eines Ratsbe-schlusses und einer anschließenden öffentlichen Bekanntmachung. Noch in diesem Jahr soll der Amshausener Weg (von Kiefernweg bis Ascheloher Weg)abgerechnet werden. Vorschlag der Verwaltung:Beschlussvorschlag: Der Amshausener Weg (vonKiefernweg bisAscheloher Weg)wird gemäß §6 des Straßen-und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23.September1995 in der geltenden Fassung als GEMEINDESTRAßEdem öffentlichen Verkehr gewidmet