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Stolperstein für Christian Schalk

Gepostet in IGKB, Wichtige Projekte von Freddy am 03. Dezember 2019

Verlegung inkl. Feierstunde am Montag, den 27.1.2020.

Weitere Infos folgen in Kürze.

Aus tiefer christlicher Überzeugung verweigerte Christian Schalk (geboren am 11. Oktober 1906 in Behringhausen, Kreis Brilon), aus Künsebeck den Hitlergruß und den Dienst an der Waffe.

Schalk, der im Kalkwerk arbeitete, gehörte den Zeugen Jehovas an, die damals auch „Bibelforscher“ genannt wurden. Als Solcher folgte er treu den zehn Geboten, die für alle Christen gelten, darunter das Fünfte: „Du sollst nicht töten“.

Im Auftrag der Gestapo Bielefeld wurde der junge Mann ab 1938 von den Haller Behörden überwacht. Der Haller Amtsbürgermeister Eduard Meyer zu Hoberge musste regelmäßig Bericht erstatten. In einem seiner Schreiben schlug dieser, statt der drohenden Deportation „ins Lager“, eine „Bewährung durch Wehrerziehung“ vor. Er hätte wissen müssen, dass Christian Schalk auch der Wehrerziehung – ebenfalls ein Dienst an der Waffe – nicht folgen würde.

Daraufhin wurde Schalk im April 1940 inhaftiert und am 12. Juli 1940 in Berlin-Plötzensee durch das Fallbeil hingerichtet.

Während seiner Inhaftierung wurden die Briefe, die er an seine Frau schrieb, nicht weitergeleitet, so dass Sie nicht in der Lange war, die von ihm vor seinem Tode geäußerten, bescheidenen Wünsche, wie etwa die Bitte um Schuhputzzeug oder Besteck, zu erfüllen. Einzig sein Abschiedsbrief wurde ihr zugestellt.

Sie wiederum hatte ihm am 30. Juni, also Wochen nach seiner Verhaftung, geschrieben und gefragt, warum Sie keine Nachrichten von ihm erhalte, wo er doch bereits seit neun Wochen über eine Schreiberlaubnis verfügen würde.

Auch ein letztes Wiedersehen wurde dem Ehepaar verweigert. Als seine Frau schließlich nach einigen Bemühungen einen Besuchsschein erhielt und sofort nach Berlin reiste, wurde ihr vor Ort von Seiten des Reichskriegsgerichts mitgeteilt, dass ihr Mann zwei Tage zuvor hingerichtet worden war. Ein Grab, an dem Sie hätte trauern können, gab es auch nicht, da der Leichnam der Medizin zur Verfügung gestellt worden war.