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Stellungnahme der IGKB bzgl. Koyo-Gebiet

Gepostet in IGKB von Freddy am 28. Januar 2022

Beteiligungsphase in der frühzeitigen Offenlage / Januar 2022 > https://www.o-sp.de/hallewestfalen/plan?pid=15596

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Flohr,

im Rahmen der Nachhaltigkeit ist es sinnvoll eine bereits versiegelte Fläche entsprechend zu überplanen. So werden keine weiteren Böden versiegelt, die Fläche des Koyo Parkplatzes bietet sich an. Da sie momentan eher als toter Raum brach liegt. Dennoch sehen wir in der Planung einige Punkte die es unbedingt zu überdenken und zu überarbeiten gilt.

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung vom Dezember 2021 zum B-Plan 46 möchten wir folgende Stellungnahme und Anregungen an die zuständigen Behörden abgeben.

  1. 1.Auf dem Gebiet des B-Planes 46 sehen wir einige zu erhaltenden Grünflächen. Im Zuge von mehr und mehr Wohn- und Gewerbebebauung verschwinden immer mehr Grünflächen die eine enorme ökologischer und sozialer Wichtigkeit. Wir fordern eine Bindungen für den Erhalt von Bäumen gemäß § 9(1) Nr. 25b BauGB im gesamten Plangebiet. Die Gehölze um die Hausnummer 7, ebenso die Grüngürtel unterhalb des FordStore und parallel in Gänze zum Schnatweg.
  2. 2. Die Fläche hinter der Dürkoppstraße Hausnummer 7 wird als Parkplatz angedacht. Fraglich ist für uns, warum hier eine solche gut gewachsene und begrünte Fläche für einen Parkplatz gerodet wird. Weiter sehen wir keinen Handlungsbedarf für einen Parkplatz, weder an dieser noch an anderer Stelle. Die jetzige versiegelte Fläche kann und sollte sowohl für die Gebäude als auch für die Parkmöglichkeiten eingeplant werden.
  3. 3. Wir halten aus ökologischer Sicht eine sinnvolle Vernetzung der Magertrockenrasen-Gebiete im Bereich Künsebeck > Amshausen für erstrebenswert. Mager- und Trockenrasen sind unverzichtbare Lebensräume für viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Unter den Insekten ist der Artenreichtum bei Schmetterlingen, Wildbienen und Heuschrecken vielfältig. Daher schlagen wir als Vernetzungsstruktur folgende Planungen vor, welche es in den B-Plan 46 aufzunehmen gilt:
  • Flur 002 470/55 und umliegende (siehe Anlage 1) in Vernetzung mit dem Gebiet Flur 003 155/7 und umliegende Schnatweg/ Gemeinde Steinhagen – Amshausen (siehe Anlage 2)

Die Vernetzung soll und müsste erfolgen durch den Erhalt des Grüngürtels unterhalb des Autohauses FordStore Hagemeier. (siehe Anlage 3 / gelbe Markierung). Ebenso ist eine Vernetzung der Fläche Turnerstraße ökologisch wünschenswert (Flur 003 536/33 und umliegende). Unseres Wissens handelt es sich hier ebenfalls um geschützten Magertrockenrasen. Diese Verbindung gilt es über einen Grüngürtel unterhalb des Koyo Geländes und oberhalb der Bahn herzustellen. Ein Streifen ist bereits vorhanden und es gilt ihn zu erhalten. Zur Vernetzung der Flächen und der Grünstreifen böte sich das Dreieck Koyo/ Dürkoppstraße (siehe Anlage 4) an. Hier gilt eine Herstellung und Erhaltung eines Grüngebietes.

  1. 4. Im Gebiet der Dürkoppstraße Hausnummer 3 halten wir eine Anbindung von oberhalb der Brackweder Straße kommend für nicht richtig. Hier soll der eigentliche Unfallschwerpunkt behoben werden – zeitglich wird eine Aus- und Einfahrt für ein Haus geplant. Diese Hausnummer kann ebenfalls durch die abgebundene Dürkoppstraße erreicht werden. Zum einen verhindert die Anbindung von unten eine weitere versiegelte Fläche, den Wendehammer. Zum anderen dienen diese Art der Bereiche leider mehr und mehr in Künsebeck als LKW Stell- bzw. Übernachtungsmöglichkeiten. Welche leider mit einer Umweltverschmutzung durch Müll und Ausscheidungen umher geht.
  2. 5. Die Wohnbebauung der Finkenstraße grenzt direkt an das überarbeitete Gewerbegebiet. Ist der Schutz für die benachbarte Bebauung für Immissionen aller Art ausreichend?

Abschließend stellten sich uns noch die Frage der Anlagen zur Offenlage.

Hier werden Gutachten aus dem Jahr 2002[1], die Standortuntersuchung 2001[2] usw. verwendet die somit mehr als 20 Jahre alt sind. Da das Gartencenter Brockmeyer beispielsweise eine neue Lagerhalle im Ravenna Park baut[3], möchten wir im Vorfeld gerne das Zusammenspiel der beiden Brockmeyer Gebäude beleuchtet haben. Ob und wie mit einer Zunahme des LKW Verkehres über den Schnatweg / Werkstraße zu rechnen ist. Weiter ist das Gartencenter seit der Eröffnung stark gewachsen. So kam es 2015 zur Erweiterung[4] von Verkauf und Cafe. Dies bringt unweigerlich auch mehr Kundschaft und mehr PKW/ LKW Verkehr. Somit stellen wir die Aktualität der Gutachten in Frage.

Auch waren wir verwundert, dass die skizierten Pläne bereits  mit der neu geplanten Dürkoppstraße/ Werkstraße im Liegenschaftskataster zu finden sind.[5]

Mit freundlichen Grüßen,

für den Vorstand

Friederike Hegemann / Kerstin Panhorst

 

[1] Beispiel Akus Schallgutachten, 6. August 2002 / Akus Schallgutachten Brockmeyer

[2] Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

[3] https://www.haller-kreisblatt.de/lokal/halle/22943093_Brockmeyer-im-Ravenna-Park-Zwei-Firmen-kaufen-Flaechen-an-der-A33.html

[4] https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-guetersloh/halle/brockmeyer-bluht-auf-1852853

[5] https://kreis-guetersloh.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=298a1945ed444eff9e5aa71c6caf5494