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Verhalten nach Großbrand

Gepostet in Allgemein von Freddy am 11. Februar 2023

Anwohner*innen am Amshausener Weg werden informiert – Spielplatz wird gesperrt

Das Großbrandereignis in Steinhagen am Abend des 07.02.23 erfordert jetzt auch in Teilen der Stadt Halle (Westf.) Schutzmaßnahmen. Am Freitagabend hat die Stadtverwaltung die Information über das zuständige Landesamt für Umweltschutz (LANUV) und den Kreis Gütersloh bekommen, dass entgegen der bisherigen Annahmen eine Feinstverteilung von belastetem Material (Calciumhypochlorit) auch in Künsebeck nördlich der Bielefelder Straße niedergeschlagen ist. Die festgestellten Belastungen werden als gering bzw. sehr gering eingestuft.

Bei einer Begehung am Samstagmorgen seitens der Stadtverwaltung wurde auf Flächen insbesondere am Amshausener Weg (u.a. auf Abfallbehältern, PKW, sonstigen Flächen) durch Wischtests eine geringe Belastung durch weiße Ablagerungen festgestellt. Der dortige Spielplatz wurde durch das Ordnungsamt bis auf Weiteres gesperrt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Kita Hochstraße keine Gefährdung besteht. Schon ab dem Kiefernweg sind keine bzw. lediglich sehr geringe Belastungen zu erkennen. Eine Übersicht der Gebiete finden Sie auf der beigefügten Karte.

Informationen zum Verhalten im Umgang mit belasteten Gegenständen:

  • Das Material sollte nicht angefasst werden.
  • Kontakt zu Augen und Schleimhäuten ist zu vermeiden (Gefahr der Verätzung).
  • Sofern ein Kontakt mit Haut oder Schleimhäuten eingetreten ist, muss langanhaltend mit Wasser gespült werden. Hautreizungen können zeitverzögert eintreten.
  • Bei Verdacht von Haut- oder Schleimhautschädigungen ist ein Arzt aufzusuchen.

Eine Reinigung der Flächen sollte idealerweise durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Aufgrund der sehr geringen Belastungen wird es im Haller Gebiet allerdings keine Gesamtreinigung von Flächen durch eine Fachfirma wie in Steinhagen geben.

Bei einer eigenständigen Reinigung sind folgende Hinweise zu beachten: Zur Reinigung von PKW sollte eine Waschanlage genutzt werden. Bei Handreinigung von PKW und Gegenständen sollte ausreichend Wasser genutzt werden und mindestens eine FFP-2-Maske sowie gummierte Handschuhe getragen werden. Weitere Schutzkleidung wird empfohlen. Es können mehrere Reinigungsgänge notwendig sein.

Der Versicherer der Firma Bestpool hat für die Aufnahme privater Schäden an Gebäuden und Hausrat entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt. Diese Formulare finden sich auf unserer Homepage www.hallewestfalen.de. Betroffene Personen sollte diese Formulare zur Auflistung der Schäden an Ihrem privaten Eigentum nutzen und zur Ergänzung Fotonachweise erstellen. Die Liste kann dann bei Ihrer eigenen Versicherung eingereicht werden, um den Versicherungsvorgang anzustoßen. Die Versicherung wird dann Kontakt zur Versicherung der Firma Bestpool aufnehmen.

Quelle: Stadt Halle Westfalen