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Umstufungen von Straßen infolge des Neubaues der …

Gepostet in Allgemein von Freddy am 04. September 2013 Tags: ,

Inhalt: Heute, 4.9.2013 im Ausschuss!

Vorschlag der Verwaltung:

Beschlussvorschlag:

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen und in der Anlage 2 der Vorlage DS-Nr. 766 dargestellten Umstufungskonzept wird zugestimmt.

Sachverhalt:

Nach dem Neubau der A 33 wird sich die Frage einer Umstufung der B 68 stellen. Zu dieser Thematik hat es ein erstes Gespräch beim Landesbetrieb Straßen.NRW am 20.9.2012 gegeben. Entgegen den bisherigen Verlautbarungen, dass die B 68 künftig zur Landstraße herabgestuft werden soll, gibt es im Verkehrsministerium Überlegungen zur Abstufung als Kreisstraße (Anlage 1).

Diese Überlegungen sind von den Vertretern aller beteiligter Städte und Gemeinden und des Kreises Gütersloh abgelehnt worden. In Abstimmung mit den Vertretern des Kreises Gütersloh wurde ein Vorschlag vorgelegt, der in der Anlage 2 beigefügt ist. Danach wird vorgeschlagen, die heutige B 68 grundsätzlich zur Landstraße herabzustufen. In dem Bereich zwischen Schnatweg und Grüner Weg könnte die B 68 zur Kreisstraße herabgestuft werden und in dem Bereich zwischen Grüner Weg und Weststraße zur Gemeindestraße

Die Entlastungsstraße, die Tatenhausener Straße (K 25) und der Autobahnzubringer Schnatweg sollten künftig als Landstraße ausgewiesen werden.

Die Kreisstraße (K 30) zwischen B 68 und Flurstraße sollte als Gemeindestraße herabgestuft werden, der Bereich der heutigen Kreisstraße, der künftig Sackgasse ist, sowieso.

Bei diesem Konzept ergibt sich ein in sich geschlossenes Netz, das den Verkehrsbedürfnissen gerecht wird.