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Talstraße: 90 Prozent Kosten für Anlieger?

Gepostet in Allgemein von am 12. März 2013 Tags: , ,

Quelle: Haller Kreisblatt

Offenbar sollen die Anlieger der Künsebecker Talstraße an den Kosten für deren Endausbau mit 90 Prozent beteiligt werden. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt innerhalb der Haller Stadtverwaltung nach ausführlichen Recherchen. Bereits auf einer Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses im Januar war über dieses Thema diskutiert worden. Die zentrale Streitfrage zwischen Anliegern und Verwaltung spitzte sich auf die eine Frage zu: Handelt es sich bei der Talstraße um eine sogenannte vorhandene Erschließungsanlage oder nicht? Wäre dies der Fall, würde der Ausbau nach dem Kommunalabgabegesetz NRW abgerechnet und die Anwohner müssten nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Das soll laut Vorlage allerdings nicht der Fall sein: „Es bleibt festzuhalten, dass die Talstraße weder eine programmgemäß fertiggestellte Straße noch eine vorhandene Straße sein kann. Sie ist aus den bundesrechtlichen Vorschriften über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht entlassen und folglich nach erstmaliger endgültiger Herstellung gemäß den Vorschriften des Erschließungsbeitragrechts des Bau-Gesetzbuches abzurechnen.“ Der Bau- und Verkehrsausschuss diskutiert das Thema am Dienstag, 19. März, ab 17.15 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rathaus.