Südliche Erweiterung der Delbrügge-Siedlung
Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 06. Mai 2025

Dienstag, den 13. Mai im Ausschuss
Ergänzungssatzung gemäß § 34(4) Satz 1 Nr. 3 BauGB
„Südliche Erweiterung der Delbrügge-Siedlung“
hier: Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen,
Vorbereitung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
Sachverhalt:
I. Allgemeines
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss und der Rat der Stadt Halle (Westf.) haben in den
Sitzungen am 13.02.2024 und am 20.03.2024 beschlossen, das Planverfahren für die südliche Er-
weiterung der Innenbereichssatzung Künsebeck einzuleiten. Auf die Beschlussvorlage DSNr.
1/2024 und auf die Sitzungsprotokolle wird Bezug genommen.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 34(4) Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ergänzung der
Dellbrügge-Siedlung bis zur unmittelbar angrenzenden Flurstraße als Erschließungsstraße wird mit
Blick auf die hiermit angestrebte maßvolle Ergänzung um etwa 6 bis 7 Ein-/Zweifamilienhäuser als
städtebaulich sinnvoll bewertet. Die Voraussetzungen gemäß § 34 Absätze 4 und 5 BauGB für die
Aufstellung dieser Ergänzungssatzung sind für die Stadt Halle (Westf.) gegeben.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt gemäß § 34(6) BauGB i. V. m. § 13(2) BauGB. Der Entwurf der
Ergänzungssatzung ist vom 19.12.2024 bis zum 07.02.2025 einschließlich gemäß § 3(2) BauGB
veröffentlicht worden, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß §§ 4(2), 2(2) BauGB erfolgte ebenfalls in dieser Zeit.
Über die Stellungnahmen ist nunmehr zu beraten.