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Grünes Licht für Weber-Outlet

Gepostet in Allgemein von am 01. März 2013 Tags: ,

„Hier sollen die Verhältnisse aus Brockhagen 1:1 übernommen werden. Nicht mehr und nicht weniger. Daher ändert sich an der Situation eigentlich nichts“, sagte Städteplaner Dirk Tischmann am Dienstagabend in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Halle. Es geht um die Verlagerung des Werksverkaufes der Gerry Weber AG, der von Steinhagen-Brockhagen ins neue Gewerbegebiet verlegt werden soll. Das macht die erste Änderung des noch druckfrischen Bebauungsplanes 56 »Ravenna Park« nötig. Wie bereits berichtet, wird die Gerry Weber AG in dem autobahnnahen Gewerbegebiet »Ravenna- Park« in Künsebeck auf einer gut 15 Hektar großen Fläche ein zentrales Logistikzentrum bauen. Auf dieser Baufläche soll auch das 5800 Quadratmeter große Outlet entstehen, das gegenwärtig in Brockhagen angesiedelt ist. Das gesamte Gebiet ist Industriegebiet. Da man gegenwärtig noch nicht genau weiß, an welcher Stelle auf dem Grundstück der Werksverkauf angesiedelt werden kann, ist ein knapp zehnfach so großes Planungsgebiet innerhalb der Fläche des Logistikzentrums als möglicher Standort festgelegt worden. Dirk Tischmann: „Hier geht es um eine Verlagerung von Verkaufsfläche, nicht um eine Vergrößerung. Der Standort Brockhagen soll quasi in Halle abgebildet werden. Das Sondergebiet »Logistikzentrum mit Fabrikverkauf « dient nach der Verwaltungsvorlage der Unterbringung eines Logistikzentrums für einen Hersteller von Textilien mit Wareneingang-/ ausgang, Lagerhaltung, Kommissionierung, Büround Verwaltungsnutzungen und zugehörigen Werkstätten und dem angeschlossenen Fabrikverkauf für Produkte dieses Herstellers als großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit einer Gesamtverkaufsfläche von 4500 Quadratmetern. Angesiedelt werden dürfen das Kernsortiment, Textilien aus der Kollektion des Herstellers und Betreibers des im Plangebiet ansässigen Textillogistikzentrums und zentrenrelevante Randsortimente auf einer Fläche von 2200 Quadratmetern, wobei die Einzelsortimente folgende Verkaufsflächen nicht überschreiten dürfen: Sonstige Textilien anderer Hersteller mit maximal 2000 und Schuhe, Modeacessoires mit maximal 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Nicht zentrenrelevante Randsortimente sind zulässig. Schankund Speisewirtschaften sind im Zusammenhang mit dem Fabrikverkauf ebenfalls zulässig. Die Ausschussmitglieder stimmten den Planungsüberlegungen einstimmig zu. Der Planentwurf wird nun öffentlich ausgelegt