Gründung eines Löschzuges im Ortsteil Künsebeck
Gepostet in Allgemein von Freddy am 04. September 2013 Tags: Feuerwehr, Lokalpolitik
Inhalt: Heute 4.9.2013 im Ausschuss!
Beschlussvorschlag:
1.) Zur Verbesserung der Gebietsabdeckung gründet die Stadt Halle (Westf.) im Ortsteil Künsebeck einen Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Halle (Westf.).
2.) Feuerwehr und Verwaltung werden gebeten, alle Maßnahmen zu treffen, damit möglichst bis zum Herbst 2014 mindestens 10 Kräfte für diese ehrenamtliche Aufgabe gewonnen werden können.
3.) Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2014 – 2017 darzustellen.
1.) Nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Zur bedarfsgerechten Feuerwehrplanung haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben (§ 22 FSHG NRW).
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2009/2010 ist dem Rat am 26.05.2010 (siehe TOP 4 der darüber gefertigten Niederschrift) nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 24.03.2010 (siehe TOP 5 und Vorlage 109/2010) und am 19.05.2010 (siehe TOP 3 und Vorlage 154/2010) vorgelegt worden. Der Rat hat der Risikoanalyse und den Ressourcen zugestimmt und Schutzziele festgelegt.
Der Wehrführer weist mit Schreiben vom 04.08.2013 (siehe Anlage 1) darauf hin, dass im Brandschutzbedarfsplan unter Ziffer 5.2 und Ziffer 6 (siehe Anlagen 2 – 4) aufgeführt ist, dass mittel- bis langfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Gebietsabdeckung im Bereich Künsebeck angestrebt werden sollten. Aufgrund der nicht geringen Einwohnerzahl in Künsebeck und der Entstehung des Gewerbegebietes „Ravenna Park“ schlägt er zur Einhaltung und Erreichung der Hilfsfristen die Gründung eines Löschzuges in Künsebeck vor.
Durch den neuen Standort Künsebeck würde sich die Abdeckung deutlich verbessern (siehe Anlage 5). Fast alle relevant bebauten Gebiete könnten innerhalb von 4 Minuten Fahrzeit erreicht werden. Der Ortsteil Hesseln würde weiterhin nach 5 Minuten Fahrzeit erreicht, was aber tolerierbar erscheint.
2.) Das Unterhalten einer Feuerwehr umfasst
a) das personelle Aufstellen,
b) das materielle Ausstatten und
c) das ständige Unterhalten der Wehr.
Zu a) Richtlinien über die Stärke und Gliederung einer Feuerwehr gibt es nicht. Auf Grund des vorhandenen Gefährdungspotentials wird für den Löschzug Künsebeck eine Personalgewinnung von 15 ehrenamtlichen Kräften angestrebt, die voraussichtlich fast alle für ihre Aufgabe ausgebildet werden müssen. Die Kosten trägt weitestgehend das Land.
Zu b) Die materielle Ausstattung umfasst die persönliche Ausrüstung, die feuerwehrtechnischen Geräte, das Melde- und Alarmsystem, die Fahrzeuge und das Gerätehaus.
Für den Löschzug Künsebeck werden folgende Kosten geschätzt:
Einkleiden von Neuaufnahmen 13.000 €
Atemschutzausrüstung 10.000 €
Funkmeldeempfänger / Funkgeräte 12.000 €
Sonstige feuerwehrtechnische Geräte 20.000 €
Mannschaftstransportfahrzeug 50.000 €
Tanklöschfahrzeug HLF10 260.000 €
Bau eines Feuerwehrgerätehauses 500.000 €
Inventar für das Feuerwehrgerätehaus 20.000 €
Summe 885.000 €
Zu c) Das ständige Unterhalten einer Wehr umfasst alle Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der ständigen Einsatzbereitschaft der Feuerwehrangehörigen sowie der ständigen Einsatzfähigkeit der Geräte dienen. Dazu gehören im Wesentlichen:
Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfallersatz 3.500 €
Schulung und Ausbildung, soweit nicht vom Land übernommen 1.500 €
Unterhaltung und Pflege der Geräte und Ausrüstung 2.500 €
Ersatzbeschaffung von Geräten und Ausrüstung 500 €
Unterhaltung der Fahrzeuge 5.000 €
Unterhaltung / Bewirtschaftung Feuerwehrgerätehaus 11.500 €
Summe pro Jahr 24.500 €