Entwurf Hallenstrasse
Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 26. November 2025
Beschluss / Beschlussvorschlag:
1. Der Straßenausbau- und Entwässerungsplanung wird zugestimmt. Die Straße und die Entwässerung sind entsprechend dem Bauprogramm auszubauen. Das Bauprogramm ist als Anlage der Niederschrift der Sitzung beigefügt.
2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, geringfügige Änderungen des Bauprogramms während der Bauphase vorzunehmen.
3. Die Maßnahme ist umzusetzen, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen oder ein Investor das Projekt über einen Erschließungsvertrag abwickelt.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan 97 „Hallenstraße“ befindet sich derzeit in der Aufstellung. Begleitend hierzu ist die Erschließungs- und Straßenplanung erstellt worden. Mit den Planungsaufgaben ist das Ingenieurbüro Röver, Gütersloh beauftragt worden.
Die Planung ist mit dem Investor einer wesentlichen Teilfläche des Baugebietes abgestimmt worden. Es wird angestrebt, mit diesem Investor einen Erschließungsvertrag zum Bau der öffentlichen Anlagen zu schließen.
Die Planung ist als Anlage beigefügt und wird von einer Vertretung des Büros in der Sitzung vorgestellt.
