Endausbau Talstraße
Gepostet in Allgemein von Freddy am 22. Oktober 2012 Tags: Allgemeines, Ausbau, Lokalpolitik, Parkplätze, Talstrasse

Am 12.09.2012 hat der Rat zum Ausbau der Talstraße im Bereich des Künsebecker Baches den folgenden Beschluss gefasst: „Der vorgestellten Planung der Verlegung des Durchlasses und Neubau einer Brücke mit entsprechenden Straßen- und Kanalbauarbeiten wird zugestimmt. Der vorgestellten Planung der naturnahen Gestaltung des Künsebecker Baches im Bereich der Talstraße wird zugestimmt. Die entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen sind zu beantragen. Für die naturnahe Gestaltung des Künsebecker Baches sind Fördermittel zu beantragen. Sofern Fördermittel bewilligt und entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt werden, sind die Maßnahmen umzusetzen.“ In der gleichen Ratsitzung, wie zuvor auch schon am 04.09.2012 im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss, wurde auf die Parkplatzproblematik und die unzufriedenstellende Fußläufigkeit an der Talstraße hingewiesen. Entsprechend sollte der Straßenbau diesbezüglich diskutiert werden. Für die Talstraße liegt bereits eine Planung vor. Die Vorplanung wurde am 22.08.2006 im damaligen Tiefbau- und Umweltausschuss vorgestellt. Nach einer Anliegerversammlung am 11.01.2007 wurde der Entwurf am 23.01.2007 weiterberaten. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Maßnahme „Endausbau Talstraße“ ist derzeit nicht weiterzuverfolgen. Der bauliche Zustand der Straße und des Durchlasses ist zu beobachten. Der Grunderwerb auf der Straßennordseite zur Anlage eines Gehweges soll durchgeführt werden. Bei der Straßenverkehrsbehörde ist anzufragen, ob die Sperrung der Talstraße (zw. Werner-von-Siemens-Straße und Hauptstraße) für den LKW-Verkehr möglich ist.“ Anliegerversammlung Die Anlieger lehnten die Maßnahme am 11.01.2007 einstimmig ab. Deshalb wurde der Beschluss gefasst, die Maßnahme vorerst nicht weiter zu verfolgen. Grunderwerb Der Grunderwerb auf der Straßennordseite östlich der Werner-von-Siemens-Straße zur Anlage eines Gehweges ist gescheitert. Sperrung für den LKW-Verkehr Die Anfrage auf Sperrung für den LKW-Verkehr ist von der Straßenverkehrsbehörde negativ beschieden worden. Aus Sicht der Straßenverkehrsamtes und der Polizei liegt keine unverhältnismäßig hohe LKW-Belastung vor. Vor dem Hintergrund der Ausweisung von Gewerbeflächen in der Werner-von-Siemens-Straße, welche von der Talstraße angefahren werden muss, käme ohnehin nur eine Sperrung mit Ausnahme Anlieger frei in Frage. Dieses reduziert die Wirksamkeit einer Sperrung für den Durchgangsverkehr erheblich. Gehweganlage Die Planung aus 2007 sieht einen durchgängigen Gehweg auf der südlichen Straßenseite vor. Im südöstlichen Bereich zur Hauptstraße ist der Gehweg auf einer Länge von ca. 100 m bereits fertig gestellt. Ein beidseitiger Gehweg ist im Nahbereich zur Hauptstraße vorhanden. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse ist eine weitere Neuanlage auf der nördlichen Seite nur in dem Bereich zwischen Kreisstraße und Werner-von-Siemens-Straße möglich. Parkplätze Nördlich der Talstraße ist zwischen der Kreisstraße und der Werner-von-Siemens-Straße eine öffentliche Fläche vorhanden. Unter dieser Fläche befindet sich ein Regenklärbecken. Während der Planungsphase 2007 wurden drei verschiedene Varianten von Parkplatzmöglichkeiten erarbeitet (s. Anlage). Eine Auswahl einer Variante ist noch nicht erfolgt und ist zu diskutieren.