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Eigentum Patthorster Strasse -Bürger müssen selb …

Gepostet in Allgemein von Freddy am 22. Januar 2013 Tags:

Die Gemeinde Steinhagen beabsichtigt, den Schierenweg vom öffentlichen Straßennetz abzu-binden. In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 30.10.2012 wurde von einem Ausschussmitglied angefragt, ob dies verhindert werden könne. Dazu ist aus Sicht der Verwaltung Folgendes zu berichten:

Sachverhalt:

Die „Patthorster Straße“ verläuft in Halle (Westf.) zwischen der Flurstraße und der Gemeinde- grenze Steinhagen (Patthorst). Im weiteren Verlauf auf Steinhagener Gebiet heißt die Straße „Schierenweg“. Die Eigentumsverhältnisse in Halle (Westf.) stellen sich wie folgt dar:

· Zwischen Flurstraße und Schnatweg steht die Straße im Eigentum der Stadt Halle (Westf.)

· Im Bereich zwischen Schnatweg und Gemeindegrenze Steinhagen ist die Straßenfläche im Grundbuch nicht gebucht. Etwa die erste Hälfte dieser Teilstrecke (Flurstück 310) wird demnächst eigentumsrechtlich über das Flurbereinigungsverfahren A 33 geregelt. In dem Zuge ist davon auszugehen, dass für die Stadt Halle (Westf.) als Eigentümerin dieser Teilstrecke ein Grundbuchblatt angelegt wird.

· Die zweite Hälfte dieser Teilstrecke bis zur Gemeindegrenze Steinhagen (Flurstück 311) wird nicht vom Flurbereinigungsverfahren erfasst. Daher hat die Verwaltung beim Grundbuchamt gem. § 3 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) beantragt, für das Flurstück 311 ein Grundbuchblatt anzulegen und gem. § 123 GBO die Stadt Halle (Westf.) als Eigentümerin einzutragen. Das notwendige Bekanntmachungs-Verfahren ist bereits beendet, so dass in Kürze damit zu rechnen ist, dass für die Stadt Halle (Westf.) als Eigentümerin dieser Teilstrecke ein Grundbuchblatt angelegt wird.

 

· Ab der Gemeindegrenze Steinhagen steht die Straße im Eigentum der Gemeinde Steinhagen.

Bei der „Patthorster Straße“ (im weiteren Verlauf „Schierenweg“) handelt es sich um einen mit einer Schwarzdecke befestigten Wirtschaftsweg im Außenbereich. Die Patthorster Straße wird seit Jahrzehnten von der Stadt Halle (Westf.) bzw. ihrer Rechtsvorgängerin unterhalten, ihr obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht.

Verkehrsrechtlich ist der gesamte Straßenzug „Patthorster Straße / Schierenweg“ derzeit durch VZ 260 StVO für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gleichwohl findet in gewissem Umfang „Schleichverkehr“ zwischen Steinhagen und Halle (Westf.) sta

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungs-Plans „Ravenna-Park“ wird die Patthorster Straße zukünftig von der Flurstraße abgebunden und in Teilbereichen zurückgebaut. Sie wird über die neu zu errichtende Entlastungsstraße in einer Form angebunden, die die Benutzung der Patthorster Straße gegenüber der heutigen Situation deutlich unattraktiver machen wird.

Die Stadt Halle (Westf.) sollte allerdings weiter ein Interesse daran haben, dass die „Patthorster Straße“ weiter die angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen angemessen erschließt, in das überörtliche Radwanderverkehrsnetz eingebunden bleibt und schließlich die Erreichbarkeit des Naherholungsgebiets „Patthorst“ weiter gewährleistet. Deshalb sollte die grundsätzliche Nutzung der „Patthorster Straße“ nicht durch eine weiter gehende Sperrung eingeschränkt werden.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Angelegenheit fachanwaltlich prüfen lassen. Danach wäre die Stadt Halle (Westf.) bei einer Einziehung oder Teileinziehung des Schierenweges in ihren eigenen Rechten nicht verletzt. Deshalb hätte ein rechtliches Vorgehen der Stadt gegen einen entsprechenden Beschluss der Gemeinde Steinhagen voraussichtlich keinen Erfolg.

Sollten Anlieger oder Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt sein, so müssten diese selbst tätig werden.