Baufeldfreimachung für das interkommunale Gewerbe …
Gepostet in Allgemein von Freddy am 15. Juli 2013 Tags: A 33, Baufeld, Kiebitz, Ravenna-Park, Unterlassung, Weiterbau
Obwohl die Stadt Halle Kenntnis hatte, dass der Bereich des geplanten interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes „Ravenna Park“ gleichzeitig Nahrungs- und Brutgebiet von Rote Liste Vogelarten wie Kibitz und Feldlerche ist, hatte sie während deren Brutzeit von April bis August die Baufeldräumung zugelassen. Entsprechend rückten im Mai schwere Baufahrzeuge an, um im ersten Schritt die Flächen für den Bau der Erschließungs- und der Entlastungsstraße abzuschieben. Das Ergebnis war die Störung und Zerstörung von Kibitzbruten. Die Presse berichtete ausführlich. Die GNU hatte nun die untere Landschaftsbehörde des Kreis Gütersloh gebeten, die Vorgehensweise der Stadt Halle zu überprüfen.
Dies hat GNU in dem offziellen Antrag vom 17.Mai 2013 an den Kreis begründet. Sie fordert darin auf zu prüfen, ob durch die oben beschriebenen Arbeiten ein Umweltschaden im Sinne des § 19 Abs. 1 BNatSchG eingetreten ist und ob ggfls. gebotene Sanierungsmaßnahmen einzuleiten sind. Gleichzeitig hat die GNU die untere Bauaufsicht des Kreises Gütersloh
um Prüfung gebeten, inwieweit die Information zutrifft, dass die Entlastungsstraße ca. 30 m weiter als nach Plan vorgesehen, in Richtung Flurstraße verschoben wurde. Beide Behörden des Kreises Gütersloh wie auch die Bezirksregierung haben unverzüglich auf den Antrag der GNU geantwortet und zugesagt eine genaue Prüfung vorzunehmen. Informiert ist auch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW in Düsseldorf.