Stadtverwaltung will mehr Gewerbe
Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 25. Februar 2026
Die Stadt Halle (Westf.) will zusätzliche Gewerbeflächen entwickeln und dafür bislang im Regionalplan ausgewiesene Potenzialflächen in die kommunale Planung übernehmen. Das geht aus der öffentlichen Beschlussvorlage DSNr. 33/2026 hervor, die am 4. März 2026 im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die Regionalplan-Flächen planerisch zu konkretisieren, in den Flächennutzungsplan als zusätzliche gewerbliche Bauflächen aufzunehmen, die notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten und parallel eine strategische Flächenentwicklungs- und Vermarktungskonzeption zu erarbeiten.
Als Begründung nennt die Verwaltung eine seit Jahren hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücken bei gleichzeitig fehlenden verfügbaren, marktgängigen Flächen. Bestehende gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan seien weitgehend entwickelt oder gebunden, verbliebene Restflächen häufig ungeeignet. In mehreren Fällen hätten Investitionsinteressenten deshalb nicht bedarfsgerecht bedient werden können, laut Aussagen der Verwaltung.
In der Vorlage wird betont, dass der Regionalplan bereits zusätzliche gewerbliche Entwicklungsbereiche im Stadtgebiet vorsieht. Diese Potenziale seien bisher nur teilweise in den Flächennutzungsplan übernommen worden. Angesichts der aktuellen Nachfrage sei diese Zurückhaltung nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr sachgerecht.
Aus Sicht der Verwaltung geht es dabei um die Sicherung des Wirtschaftsstandorts, die Wettbewerbsfähigkeit im interkommunalen Vergleich sowie die langfristige finanzielle Stabilität der Stadt. Ohne verfügbare Flächen drohten Standortnachteile, der Verlust von Gewerbesteuerpotenzialen und eine Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Gleichzeitig verweist die Vorlage auf die Notwendigkeit einer vorausschauenden Flächenpolitik, um Umwelt-, Verkehrs- und Infrastrukturfragen geordnet prüfen zu können.
Kurzfristig rechnet die Stadt mit Kosten für Planänderungen, Gutachten und planerische Vorarbeiten. Langfristig stünden dem laut Vorlage jedoch potenzielle Gewerbesteuereinnahmen, Arbeitsplatzeffekte und strukturelle Standortvorteile gegenüber.
Hinweis zur Einordnung: Die angesprochenen Flächen im Regionalplan befinden sich nach Ihrem Hinweis in Künsebeck, unter anderem am Leimweg.
Bild @ KI
