„Klärschlammfaulung nicht spruchreif̶ …
Gepostet in Allgemein von Freddy am 15. April 2010 Tags: Allgemeines, Kläranlage
Die Einrichtung einer Faulungsanlage für die Nutzung des Klärschlamms zur Stromerzeugung (das HK berichtete) ist nach Ansicht der CDU-Fraktion im Haller Stadtrat im Moment nicht entscheidungsreif. Der Ausschussvorsitzende Detlev Kroos: „Eine Investition von über drei Millionen Euro kann nur bei gesicherten Erkenntnissen verantwortet werden. Wir kennen die zukünftigen Rahmenbedingungen der Klärschlammentsorgung nicht. Daher kann man heute nicht sagen, wie der Schlamm aus einer Faulungsanlage verwertet werden kann. Ebenso wenig kann man heute sagen, wie die Kläranlagen in Künsebeck und an der Brandheide zukünftig technisch ausgestattet werden müssen. Im Moment ist jedenfalls kein Investitionsbedarf ersichtlich. Im Haushalt findet sich dazu kein Ansatz, auch nicht für eine Faulungsanlage.“ Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Ute Müller weist darauf hin, dass das Problem der Belastung des Klärschlamms mit Schadstoffen, Schwermetallen und Spuren von Medikamenten mit einer Faulungsanlage nicht gelöst, sondern allenfalls verschärft wird, da die Stoffe konzentriert werden.
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Die CDU Fraktion hat sich nach eigenen Angaben mit der Frage bei einer Sondersitzung intensiv beschäftigt. Der Fraktionsvorsitzende Hendrik Schaefer mahnt zur Haushaltsdisziplin: „Niedrige Gebühren sind und bleiben ein Standortvorteil.“ Eine Mehrbelastung um zirka 25 Euro pro Jahr für jeden Gebührenzahler über die Abwassergebühren ist nach Ansicht der Haller CDU nur mit Buchhaltungstricks zu vermeiden: „Eine Verringerung der Belastung durch Verlängerung der Abschreibung, wie von der Fraktion Die Grünen gewünscht, verlagert das Problem nur in die Zukunft und steht dem Gedanken des Neuen Kommunalen Finanzmanagments entgegen. Eine nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus. Selbst nach heute optimistisch gerechneten Zahlen rentiert sich das Vorhaben der Klärschlammfaulung erst nach 31 Jahren. Angesichts einer vorausgesagten Strommenge, die einem Bruchteil einer einzigen Windkraftanlage oder Biogasanlage entspricht, ist der finanzielle Aufwand unangemessen.“
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Quelle: www.haller-kreisblatt.de
