Verkehrszählung erfolgt – Halteverbot seit dem …
Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 26. März 2026
Zur Entlastung der Verkehrssituation an der Kreisstraße haben die Stadt Halle (Westf.) und der Kreis Gütersloh weitere Maßnahmen umgesetzt. Unter anderem wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh eine Verkehrszählung durchgeführt, deren Ergebnisse derzeit analysiert werden, um die weitere Entwicklung bewerten und mögliche zusätzliche Schritte prüfen zu können.
Bereits seit dem 20. März gilt zwischen den Bahnschienen und der Wilhelm-Busch-Straße eine Halteverbotszone, die durch die Stadtverwaltung entsprechend ausgeschildert wurde. Um die Erreichbarkeit des dortigen Gastronomiebetriebs weiterhin sicherzustellen, wurde in diesem Bereich eine zeitliche Befristung für das Parken vorgesehen. Seitdem erfolgen zudem verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt, um das Halteverbot durchzusetzen.
Im Vorfeld hatte die Stadtverwaltung außerdem das Gespräch mit der Firma SIMTRA gesucht. Die Mitarbeitenden des Unternehmens wurden frühzeitig über das Halteverbot, die verstärkten Kontrollen und alternative Parkmöglichkeiten informiert. Auch die übrige Beschilderungssituation ist weiterhin Gegenstand von Abstimmungen. Da diese in der Zuständigkeit des Kreises Gütersloh liegt, erfolgen hierzu weitere Erörterungen mit den zuständigen Stellen. Die Stadtverwaltung macht zugleich deutlich, dass auch aus ihrer Sicht insbesondere Verbesserungsbedarf bei der Information zum Durchfahrtverbot besteht.
Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das bestehende Durchfahrtverbot weist die Stadt darauf hin, dass die Überwachung und Ahndung in der Zuständigkeit der Polizei liegen. Direkte Eingriffsmöglichkeiten der Stadt bestehen in diesem Bereich daher nicht.
Hintergrund der aktuellen Maßnahmen sind anhaltende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der Kreisstraße. Diese hatten in den vergangenen Monaten wiederholt auf die aus ihrer Sicht problematische Verkehrssituation hingewiesen. Kritisiert wurden unter anderem die Missachtung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, parkende Fahrzeuge im Straßenraum sowie die schwierige und teils unübersichtliche Situation für Kinder auf dem Schulweg.
Bereits im vergangenen Jahr war probeweise ein allgemeines Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beschlossen worden. Die erhoffte spürbare Entlastung ist aus Sicht vieler Betroffener bislang jedoch nur teilweise eingetreten. Die bald vorliegenden Ergebnisse der Verkehrszählung sollen helfen, eine fundiertere Bewertung der Situation zu ermöglichen.
