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Bebauungsplan soll geändert werden

Gepostet in A 33, Lokalpolitik von Freddy am 04. November 2025

Der Werksverkauf im Ravenna-Park soll dauerhaft gesichert werden. Dazu plant die Stadt Halle eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 56, der bislang eine enge Bindung zwischen dem Werksverkauf und dem Logistikzentrum vorschreibt. Künftig soll diese Kopplung aufgehoben werden, um den Betrieb flexibler gestalten zu können.

Hintergrund ist die aktuelle Situation des Unternehmens Walbusch GmbH, das am Standort im Ravenna-Park einen großen Werksverkauf betreibt. Bisher durfte dieser laut Bebauungsplan nur im direkten Zusammenhang mit einem angeschlossenen Logistikzentrum eines Bekleidungsherstellers geführt werden. Diese sogenannte Herstellerbindung soll nun entfallen.

An den übrigen Rahmenbedingungen wird sich nichts ändern: Die Verkaufsfläche bleibt auf maximal 4.500 Quadratmeter begrenzt, und auch das Sortiment ist weiterhin klar festgelegt. Der Schwerpunkt liegt auf Bekleidung, ergänzt durch wenige Neben- und Randsortimente.

Nach Angaben der Stadt wäre eine einfache Ausnahmegenehmigung rechtlich nicht möglich, da die bestehende Bindung als „Grundzug der Planung“ gilt. Daher soll der Bebauungsplan formal geändert werden. Damit bleibt die Stadt im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW, der solche Standorte nur unter engen Voraussetzungen zulässt.

Mit der geplanten Änderung will die Stadt die wirtschaftliche Zukunft des Standorts sichern. Der Werksverkauf habe sich zu einem wichtigen Anziehungspunkt im Ravenna-Park entwickelt, heißt es in der Begründung. Durch die Entkopplung könne Walbusch den Betrieb künftig eigenständig führen, was organisatorische Vorteile bringe und die Arbeitsplätze vor Ort stärke.

Die Änderung des Bebauungsplans soll nun in den politischen Gremien beraten und beschlossen werden. Eine Erweiterung der Verkaufsflächen oder eine Ausweitung des Sortiments ist nicht vorgesehen.