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Familie verlässt sich auf alten Bebauungsplan und …

Gepostet in Allgemein von am 27. September 2017 Tags:

Du baust ein Haus für deine Familie und plötzlich droht sich in deiner Nachbarschaft ein Gewerbegebiet zu entwickeln, in dem bis zu 15 Meter hohe Bauten entstehen dürfen. Für die Familie Meise aus Künsebeck ist das ein persönliches Fiasko, zumal sie glaubte, sich auf damalige Bebauungsplanentwürfe der Stadt Halle verlassen zu können.

Die Geschichte der Vorläuferplanungen des Bebauungsplanes Nr. 63 »Brackweder Straße« ist lang. Bis in die 60er Jahre geht eine Überplanung dieses Gebietes an der Bundesstraße 68 in Künsebeck zurück. Und diese quasi Urform des Bebauungsplanes, die entlang der B68 zwischen Hammer-Markt und Aufmündung Kiefernweg einen langen Streifen reines Gewerbegebiet vorsieht, ist nach Auffassung der Stadt Halle immer rechtskräftig geblieben. Und diese Betrachtung ist entscheidend für das persönliche Dilemma der Familie Meise, das im jüngsten Planungsausschuss ausführlich zur Sprache kam.

In der Annahme nämlich, dass die Stadt ihre Planungen aus dem Jahre 1990 mit einem Schwerpunkt Wohnbebauung in diesem Gebiet fortsetzen würde, hatte Familie Meise auf dem elterlichen Grundstück 2008 den Bau eines Einfamilienhauses beantragt und auch genehmigt bekommen. Doch erst nach der Genehmigung trat bei der Stadt ein »Philosophiewechsel« bezüglich der künftigen gewerblichen Nutzung für dieses Gebiet ein. Hintergrund: Mittlerweile war ein eklatanter Mangel an bestimmten Gewerbeflächen aufgetreten, der auch nicht durch das Industriegebiet Ravenna-Park befriedigt werden konnte. Deshalb soll Gewerbe unbedingt Platz an der B68 in Künsebeck finden.

Hausbesitzer Stephan Meise vertrat im Ausschuss die Auffassung, dass die Baugenehmigung gar nicht hätte erteilt werden dürfen. »Als Otto Normalbürger konnte ich die wirklichen Risiken gar nicht abschätzen«, argumentierte er. Jürgen Keil von der Bauverwaltung hielt entgegen, dass die Familie in dem Falle die Rechtskraft des alten Bebauungsplanes hätte abwarten müssen, bevor sie ihr Haus baute. Gleichwohl gab es auch viel Verständnis für das Dilemma. Ausschussvorsitzende Ulrike Sommer (SPD) bezeichnete das bei der Familie verletzte Gerechtigkeitsempfinden als »nachvollziehbar«. Ein erstes Entgegenkommen ist die planerische Festlegung eines erweiterten Bestandsschutzes für das Wohnhaus der Familie, so dass auch künftig kleine Umbauten möglich bleiben. Im Laufe der Diskussion wurde schließlich auch die zulässige Firsthöhe für benachbarte Gewerbebauten von 15 auf neun Meter reduziert.

Sehr kritisch wurden vom Ausschuss die Klagen der Familie Meise als auch von Nachbar Detlef Kroos über das Gebaren der Betreiber der Jet-Tankstelle und der benachbarten Waschanlage aufgenommen. Die Nachbarn beklagten fortgesetzte Verstöße gegen Beschränkungen und Auflagen, zum Beispiel bei Plätzen für das Ausklopfen von Fußmatten. »Wir fordern ausdrücklich, dass die Vorgaben eingehalten und durch den Kreis Gütersloh überprüft werden«, sagte Ulrike Sommer.