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Jet muss Sperre nachrüsten

Gepostet in Allgemein von am 03. Februar 2016 Tags: ,

jetVerwaltungsgericht setzt Tankstelle Frist bis Ende Februar – Verhandlung wird fortgesetzt

Quelle: WESTFALEN BLATT/ www.westfalen-blatt.de

Von Hartmut Nolte

 

Halle/Minden(WB). Der Verkehrslärm, der von der Jet-Tankstelle an der B 68 ausgeht, erzürnt die direkten Nachbarn. Sie haben gegen die Baugenehmigung des Kreises Gütersloh geklagt.

 

Nach welcher der beiden vom Kreis Gütersloh ausgestellten Baugenehmigungen für die Jet-Tankstelle an der Brackweder Straße können sich die betroffenen Nachbarn und die Tankstellenfirma denn nun richten? Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden entschied gestern, beide voneinander zu trennen und jetzt nur über den älteren der beiden unterschiedlichen Bescheide zu verhandeln. Der stammt vom 2. Oktober 2013. Darin und in einem Vorbescheid vom Januar 2013 hatte die Behörde den Bau auf dem ehemaligen Fabrikgelände an der B 68 genehmigt. Die Tankstelle mit Shop nahm den 24-Stunden-Betrieb im November 2013 auf. Aber anders als genehmigt. So fuhren in der lautesten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr nahezu doppelt so viele Autos an die Zapfsäulen wie laut Gutachten, das Bestandteil der Genehmigung ist, errechnet worden war. Auch Lkw und Busse wurden hier vollgetankt, was zuvor nicht beantragt worden war. Fahrer und Reisende machten auch längere Pausen – und viel Müll, klagen die Anwohner, die sich über Kavalierstarts von Auto- und Kradfahrern beschwerten. Mehrfach schritt die Ordnungsbehörde ein.

 

»Die Baugenehmigung ist in Ordnung, ist aber von Nutzer im Betrieb nicht entsprechend umgesetzt worden«, wies Bernhard Bußwinkel, Leiter der Bau- und Umweltabteilung beim Kreis, den Vorwurf einer rechtswidrigen Genehmigung zurück.

 

Das sahen die Kläger anders, sie hielten schon die Baugenehmigung für nichtig, weil das Lärmschutzgutachten »hochgradig defizitär« sei, wie es ihr Anwalt Burkhard Zurheide formulierte. Auch das Gericht gab zu erkennen, dass es diese Auffassung teilt. Dennoch wollte der Kreis gestern die alte Genehmigung nicht aufheben.

 

Dann wäre es nur um die zweite Baugenehmigung vom November 2015 gegangen. Die hatte der Kreis nämlich nach den amtlich festgestellten Verstößen und nach den Widersprüchen der Anwohner verfügt und darin härtere Auflagen gemacht. Darin wurde der Betreiber verpflichtet, eine drei Meter hohe Sperre zu errichten, um Großfahrzeuge nicht mehr an die Zapfsäulen zu lassen. Mit einer Kette sollte das Tankstellenpersonal verhindern, dass nach 22 Uhr nördlich des Gebäudes – wo die Kläger wohnen – geparkt oder durchgefahren wurde und es sollte eine Lärmschutzwand zum Schutz von Wohngebäuden auf der anderen Seite der B 68 gebaut werden.

 

Doch das Unternehmen ging die Auflagen nur zögerlich an. Zum Ärger der Anwohner, aber auch des Kreises, ist lediglich die Kette installiert. Sie wird nach Anwohneraussagen aber nicht immer eingehängt. Nach einer heftigen Kontroverse gab es doch noch einen gemeinsam getragenen Beschluss der Kammer. Auf Vorschlag vom Kreis erhält der Betreiber eine Frist bis 29. Februar, um die Auflagen der zweiten Baugenehmigung zu erfüllen. Der Kreis hält solange still. Die Anwohner halten ihre Klage aufrecht. Die Verhandlung über die jüngere Baugenehmigung wird vertagt. Dann geht es auch um die Höhe des zulässigen Lärmpegels. Das Urteil zur ersten Genehmigung kommt bald schriftlich.